Der Rechtsstaat ist in Gefahr

Das schwarz-blaue Regime bereitet die Abschaffung des Asylrechts vor.

1.) Flüchtlinge, die auf dem Landweg nach Österreich kommen (also fast alle, denn wie sonst kommt man aus Afghanistan oder dem Irak bis hierher?), sollen vom Asylverfahren ausgeschlossen sein, weil sie über sogenannte “sichere Drittstaaten” kommen.

Bisher hatte der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) unsere Nachbarstaaten Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien und Italien nach sorgfältigen Ermittlungen für “nicht sicher” erklärt.

Herr Strasser will nun eine (gesetzlich verankerte!) Liste “sicherer Drittstaaten” erstellen und Zurückschiebungen in diese Länder der rechtsstaatlichen Kontrolle durch den UBAS entziehen.

Wer an der Grünen Grenze aufgegriffen wird, soll also nach Strassers Plänen ohne weiteres Verfahren ins Nachbarland zurückgeschoben werden. Bisher war das verboten. Bisher konnten die Flüchtlinge (mit Hilfe der NGOs) Berufungen an den UBAS erheben. Das wird abgeschafft; der Minister legt ohne rechtsstaatliche Kontrolle von oben fest, was “sicher” ist. Rechtsmittel dagegen gibt es nicht mehr.

2.) Wer es trotzdem über die Grenze, etwas bis nach Traiskirchen oder sonst in ein “Erstaufnahmezentrum”, schafft, kommt zunächst in ein “Erstabklärungsverfahren”, das 48 oder 72 Stunden dauern soll.

Wenn das Bundesasylamt (das den Weisungen des berüchtigten Abteilungsleiters Romanoski untersteht!) in dieser kurzen Zeit feststellt, daß er “keine Chance” hat, soll er abgeschoben werden; Berufungen sollen keine aufschiebende Wirkung haben – abgesehen davon, daß wahrscheinlich gar keine Berufungen möglich sein werden, weil man uns NGOs in diese “Aufnahmezentren” wahrscheinlich gar nicht reinlassen wird.

3.) Abgewiesene Asylwerber, an die wir nicht rankommen sollen, wird man vermutlich in Wien einsperren; dort wurde soeben mit Ukas des Innenministers der Schubhaftsozialdienst abgeschafft und die “Betreuung” der Schubhäftlinge einem Herrn Günter Ecker übertragen, der wegen seiner guten Beziehungen zum Innenministerium aus der ganzen NGO-Szene rausgeflogen war.

Der Schubhaftsozialdienst hatte mit Asyl in Not (und anderen rechtsberatenden NGOs) gut zusammengearbeitet. Wenn Asylwerber in Schubhaft saßen und negative Bescheide zugestellt bekamen, konnten sie uns Vollmacht erteilen; wir erhielten den Akt und konnten Berufungen einbringen. In der Regel wurden unsere Klienten, sobald die Fremdenpolizei eine Kopie der Berufung erhielt, auf freien Fuß gesetzt. Auch das soll nun anders sein.


 Keine Chance für Folteropfer
 4.) Die wenigen Asylwerber, die das Glück haben werden, in ein ordentliches Verfahren zu kommen, sollen, wie wir hören, vor der Berufungsinstanz, dem Unabhängigen Bundesasylsenat, nichts Neues mehr vorbringen dürfen (“Neuerungsverbot”): Der UBAS soll nur mehr Verfahrensmängel der Erstinstanz feststellen, aber nicht mehr selbst ermitteln dürfen.

Flüchtlinge, die dem Tod entronnen sind, die gefoltert wurden, die traumatisiert sind, können aber meist nicht sofort nach ihrer Ankunft erzählen, was ihnen widerfahren ist; es bedarf sorgfältiger Betreuung durch erfahrene NGOs, durch Ärzte und Psychologen, bis sie imstande sind, über ihre Leiden zu berichten.

Das soll künftig nicht mehr möglich sein; was nicht schon bei der ersten Einvernahme, unter Schock, im Trauma, ohne Beratung und Betreuung vorgebracht wird, soll auch im Berufungsverfahren nicht mehr gesagt werden dürfen.

Alle das spricht einem fairen, rechtsstaatlichen Verfahren Hohn. Wir NGOs werden diese Maßnahmen des schwarz-blauen Regime mit aller unser Kraft bekämpfen.

Wir haben die schlimmen Jahre unter Löschnak und Matzka überstanden und vielen unserer Klientinnen und Klienten geholfen, diese schwierige Zeit zu überstehen. Wir werden auch das jetzt überstehen.

Aber es wird hart werden. Wir rufen alle demokratischen Kräfte in Österreich und Europa auf, in diesem Kampf an unserer Seite zu stehen.

Michael Genner,
Geschäftsführer von Asyl in Not

Tel. 408 42 10
Spendenkonto:
Bank Austria, 698 035 557

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