Strassers Schiffbruch
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Herrn Strassers menschenrechtswidrige Asylrichtlinie zu Fall gebracht.
Der Innenminister – ein alpenländischer Berlusconi – schilt nun die Richter.
Letzter Anlassfall – einer unter vielen: Strasser hatte eine georgische Asylwerberin mit einem vier Monate alten Baby und einem zweijährigen Kind auf die Straße gestellt. Das hätte er nicht tun sollen. Es hatte nämlich Folgen. Der Oberste Gerichtshof hat nun (zum zweiten Mal!) Strassers Bundesbetreuungs-Richtlinie für rechtswidrig erklärt.
Strassers Reaktion zeigt einmal mehr, wes Geistes Kind er ist: Er wirft den Richtern vor, ihr Urteil werde 12 Millionen Euro pro Monat kosten. Es stehe die “Gefahr” im Raum, daß nun “tatsächlich jeder Asylwerber in Bundesbetreuung genommen werden muß”. Der Rechtsstaat kostet Herrn Strasser zu viel. Am billigsten wäre es, man schaffte ihn endlich ab.
Herr Strasser spielt mit Zahlen, um gegen Flüchtlinge Stimmung zu machen. Er verschweigt, daß in Deutschland jeder Asylwerber während des Verfahrens einen Rechtsanspruch auf staatliche Versorgung hat und daß Deutschland trotzdem nicht bankrott gegangen ist.
Dabei ist unser Nachbarstaat keineswegs als flüchtlingsfreundlich bekannt; er hält ein paar Spielregeln ein, die man hierzulande noch nicht kennt, vollstreckt aber ansonsten die Abschottungspolitik der Festung Europa mit unbarmherzig deutscher Gründlichkeit.
Die Verpflichtung, Asylwerber nicht wegen ihrer Herkunft zu diskriminieren, haben nicht die Höchstrichter erfunden: Sie ergibt sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention (Artikel 3); sie ergibt sich aus der österreichischen Verfassung, aus dem Gleichheitsgrundsatz. Aus rechtsstaatlichen Grundwerten, die Strasser genauso missachtet wie die Rechtsprechung des Obersten Gerichthofs:
Seit dem ersten OGH-Urteil im vergangenen April hat Strasser zahllose weitere schutzsuchende Menschen auf die Straße gestellt. Bis er nun den zweiten, wohlverdienten Rüffel erhielt: Seine Asylrichtlinie, so der OGH, ist “durch das Bundesbetreuungsgesetz nicht gedeckt und verstößt gegen dessen Grundwertungen.”
Herr Strasser versteigt sich zur Behauptung, Österreich werde nach dem OGH-Beschluß “eine Adresse für Wirtschaftsmigranten, die in die Europäische Union wollen”. Jeder Fremde, der in Österreich einen Asylantrag stellt (selbst ein Deutscher), werde Anspruch auf Betreuung durch den Staat, Wohnung, Essen und Sozialversicherung haben.
Das erinnert fatal an Strassers berüchtigte (von den Medien zu rasch vergessene) Hetzparole: “Wenn wir nichts tun, gehen wir einer Vision entgegen von 7 Millionen Österreichern, 15 Millionen Indern und 20 Millionen Chinesen “. Das ist seine Mentalität; sie unterscheidet sich von Jörg Haiders wirrer Gedankenwelt um keinen Deut.
Herr Strasser wird langsam nervös. Er hat selbst in den eigenen Reihen kaum noch Freunde. Er hat zu viel falsch gemacht. Es wird Zeit, daß er geht.
Michael Genner, Asyl in Not
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