Die ersten vier Monate
Zwischenbilanz 2015
Vier arbeitsame Monate liegen hinter uns; Zeit, eine erste Zwischenbilanz für das Jahr 2015 zu ziehen. Mit Freude erfüllt uns, bislang 39 Menschen zu einem Aufenthaltsrecht verholfen zu haben.
18 von ihnen erhielten Asyl; bei einigen hatte ihr Widerstand gegen radikal-islamische Gruppen zu Verfolgung und Flucht geführt.
Näher schildern möchte ich den Fall Hassans, der in Mossul als Künstler tätig war und mit einem Christen zusammenarbeitete, bevor der so genannte „Islamische Staat“ die Stadt im Handstrich nahm und ihn, wie auch viele andere, aufforderte, für „den Kalifen“ zur Waffe zu greifen.
Hassan weigerte sich und suchte in Österreich um Schutz an, das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vermochte jedoch keine Verfolgungsgründe zu erkennen. Wir halfen der Behörde mit unserer Beschwerde dabei ein wenig auf die Sprünge und erkämpften für Hassan letztlich Asyl.
11 Personen erhielten subsidiären Schutz, darunter eine junge Afrikanerin, die Opfer von Menschenhandel wurde, ebenso wie ein Afghane, dem in seiner Heimat jede Lebensgrundlage entzogen wurde, um nur Beispiele zu nennen.
Im Fall von 10 Personen konnten wir BFA und Bundesverwaltungsgericht davon überzeugen, ihnen wegen ihrer guten Integration ein Aufenthaltsrecht zu gewähren.
Besonders freut uns der Fall einer tschetschenischen Mutter und ihrer Kinder. In ihrer österreichischen Heimatgemeinde sind sie sehr beliebt, der Sohn spielt Fußball in deren Club, die fließendes Deutsch sprechende Mutter wäscht die Trikots der Mannschaft, mehr als einhundert Menschen sprachen sich für den Verbleib der Familie aus. In ihrer Gemeinde hatte die Mutter sogar eine Anstellung in Aussicht, von der sie und die Kinder gut leben könnten.
All das ermittelte das Bundesverwaltungsgericht aber nicht oder sah darüber hinweg, die Integration wurde nicht als weitgehend genug erachtet. Wir sammelten daraufhin Integrationsunterlagen, verfassten eine ausführliche Stellungnahme und überzeugten damit sogar das BFA, die erste Instanz! Die Familie erhielt Aufenthaltstitel.
In 6 weiteren Fällen gab das Bundesverwaltungsgericht unseren Beschwerden statt, behob die angefochtenen Bescheide wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens und verwies die Fälle an die Erstinstanz zurück.
Besonderen Dank muss ich an dieser Stelle meinem ehrenamtlichen Team aussprechen, ohne dessen Einsatz unsere Arbeit nicht zu bewältigen wäre, aber natürlich auch Ihnen, liebe Leserinnen und Leser:
Dank ihrer Spende konnten wir für die Zeit meines Urlaubs Ende März und Anfang April diesen Jahres Ina Stubenrauch als Teilzeitkraft anstellen und ab 1. Mai Franziska Perl, ebenso wie Ina eine junge Juristin, als geringfügig Beschäftigte in unserem Team begrüßen. Mit dieser Verstärkung wird es uns noch besser als bislang möglich sein, Geflüchteten in ihren Asylverfahren beizustehen.
Mag. Norbert Kittenberger
Leiter des Büros und der Rechtsabteilung
5. Mai 2015
Online spenden:
https://asyl-in-not.org/php/spenden.php