Polizei droht mit Schubhaft bei Asylantragstellung

Bericht unserer Rechtsberaterin
 
Um 13.00 Uhr hatte ich mit einer afghanischen Frau, die einen Rot-Weiss-Rote-Karte-Aufenthaltstitel besitzt, vereinbart, dass wir uns persönlich bei der Polizeistation in ihrem Bezirk melden, um den Asylantrag vorzulegen, wie vom BFA gefordert. 
Während die Frau im Wartebereich im ersten Stock wartete, ging ich zur Polizeidienstelle (ich ging davon aus, dass sie einen Dolmetscher suchen würden und es eine Weile dauern könnte). 
 
Da kam auch schon eine Polizistin, die, obwohl ich ihr erzählte, dass es um die Stellung eines Asylantrags ginge, mich fragte, wo die Frau sei, weil sie sie in Schubhaft nehmen müsste.
 
Ich versuchte, meine Überraschung über das Wort „Schubhaft“ als Antwort auf „Asylantrag“ zu verbergen und erklärte der Polizistin, dass es sich um eine afghanische Frau handelte, die in Österreich „legal“ (Rot-Weiss-Rot Karte) sei und von der neuen Rechtsprechung profitieren wolle.
Ich gab ihr den vorbereiteten Antrag, aus dem dies hervorging. Sie ging und sagte mir, dass sie nachfragen würde. 
 
Ich hörte, wie sie ihre Kollegen fragte und dann einen Anruf tätigte, bei dem auch klar war, dass die Polizistin unsere Klientin am Computer suchte und ihre Identität abfragte (offensichtlich konnte sie überprüfen, ob sie einen Aufenthaltstitel hatte).
 
Sie kam zurück und erzählte mir, dass sie die Fremdenpolizei angerufen hätte. Sie fragte mich, ob die Frau Deutsch spreche (ich antwortete, ein wenig), worauf sie weiter sagte, wenn sie seit 2015 in Österreich war, warum spreche sie dann kein Deutsch…
 
Sie sagte weiter, dass sie mit dem Aufenthaltstitel, den sie hatte (Rot Weiss Rot Karte), mit dem Antrag nur eine „graue Karte“ bekommen würde, was schlechter sei als das, was sie hat, und sie müsste sie in ein Polizeianhaltezentrum bringen.
Ich sagte ihr, ich würde mit der Frau sprechen, aber offensichtlich war es weder der Ort noch die Umgebung, um den Asylantrag zu stellen.
 
Ich holte die Frau im Wartezimmer ab und sagte ihr, dass wir gehen würden, da die Situation für die Einreichung des Antrags nicht angenehm sei. Ich habe ihr auch eine E-Mail geschickt, mit der Erklärung, was passiert ist und dass wir nach einer Lösung suchen, die sie nicht gefährdet. 
 
Ich frage mich, ob die Polizei eine Weisung hat, die Antragsteller in Schubhaft zu nehmen. In diesem Fall bzw. bei Androhung von Schuhaft um Asylanträge zu verhindern, handelte es sich meines Erachtens um Verwaltungsmissstände, die der Volksanwaltschaft zur Kenntnis gebracht werden könnten.
 

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