Verfahren gegen Michael Genner
Rückzieher der Staatsanwaltschaft Die Staatsanwaltschaft Innsbruck verzichtet „vorläufig“ auf meine Verfolgung; aber sie möchte mir eine „Probezeit“ von zwei Jahren auferlegen. Ein solcher „Verfolgungsverzicht“ ist gemäß § 90a der Strafprozessordnung möglich, weil meine „Schuld nicht als schwer anzusehen“ wäre und…