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Michael Genner
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Strafanzeige gegen FPÖ
Strafanzeige gegen FPÖ
Nikolos Kuroshwili
Fallbeispiele von Mag. Judith Ruderstaller und Michael Genner
Kein Asyl für anerkannten Flüchtling!
 
Gestern berichteten wir über unseren tschetschenischen Freund S., den wir wegen Suizidgefahr auf die Baumgartner Höhe bringen mussten, weil er die lange Wartezeit nicht ertrug, die der Asylbeamte Mag. Macek über ihn verhängt hatte. Leider ist das aber kein Einzelfall.
 
Auch ein anderer Tschetschene, Aslan, war – nach ebenso unendlichen Dublinverfahren – über ein Jahr bei Mag. Macek in der Erstinstanz anhängig, bis er wenigstens einen negativen Bescheid bekam….
 
Dabei ist sein Status als Flüchtling im Sinne der Genfer Konvention längst festgestellt. Aslan wurde nämlich in Aserbaidschan, seinem ersten Zufluchtsland, im Jahre 2003 vom dortigen UNHCR-Büro als Mandatsflüchtling anerkannt. UNHCR ermöglichte ihm dann im Rahmen eines Neuansiedlungsprogramms (Resettlement) die Ausreise nach Schweden, wo er Schutz erhielt.
 
Aslan ist Folteropfer; er mußte tagelang in einer Grube im eiskalten Wasser stehen. An den Folgen der Erfrierungen leidet er heute noch: schwere Durchblutungsstörungen; mittlerweile wurden ihm in Österreich mehrere Zehen amputiert.
 
Leider wurde er aber in Schweden aber kaum ärztlich versorgt. Außerdem vertrug er das kalte nördliche Klima nicht und kehrte daher nach einem Jahr nach Aserbaidschan zurück. Von dort versuchte er, nach Tschetschenien zu reisen, in der Hoffnung, die Lage hätte sich beruhigt.
 
Er wurde aber sofort verhaftet. Erst als er (unter Druck) unterschrieb, er werde für den russischen Geheimdienst arbeiten, kam er frei. Und flüchtete sofort wieder. Diesmal, via Slowakei, nach Österreich.
 
Aslan wurde zweimal von Österreich in die Slowakei abgeschoben, wo die Anerkennungsrate Null Prozent beträgt. Beim dritten Anlauf nahmen ihn die Slowaken nicht mehr zurück, sodaß Österreich nichts übrig blieb, als sich zuständig zu erklären. Das war im Februar 2008…
 
Im April 2008 waren wir bei Herrn Mag. Macek im Asylamt Wien zur Einvernahme. Ist schon ziemlich lang her, oder nicht?
 
Auch in diesem Fall ordnete Macek eine neuerliche Untersuchung durch einen Psychiater auf Kosten der Steuerzahler an, obwohl Aslans schlechter Gesundheitszustand schon oftmals von unabhängigen Experten bescheinigt worden war.
 
Dieser Psychiater stellte im Mai 2008 eine Anpassungsstörung mit längerdauernder depressiver Reaktion fest; möglicherweise habe die (Jahre zurückliegende) Folter zu einer posttraumatischen Belastungsstörung geführt.
 
Dieses Gutachten vom Mai 2008, samt Länderberichten zur Lage in Tschetschenien, schickte uns Herr Macek im Oktober (!) zum Parteiengehör.
 
In unserer Stellungnahme schrieben wir, das Gutachten bestätige Aslans schlechten Zustand; die Länderberichte hingegen (in denen es hieß, die Sicherheitslage habe sich „dramatisch verbessert“, mit dem zynischen Zusatz: „für nordkaukasische Standards“) seien schöngefärbt.
 
Dann vergingen wieder sieben Monate ohne Bescheid.
 
Kurz bevor wir (wie im Fall S.) Devolution beantragt hätten, hat Herr Macek dann doch noch einen Bescheid zustande gebracht. Natürlich negativ. Und mit haarsträubenden Begründungen:
 
Macek behauptet in diesem Bescheid, Aslans Flüchtlingsstatus werde von UNHCR nur bis zum Tag seiner Abreise nach Schweden bestätigt! Er glaubt offenbar, dass die Flüchtlingseigenschaft durch die Asylgewährung erlischt… Was wohl nicht ganz im Sinne der Erfinder der Genfer Flüchtlingskonvention sein kann.
 
Befangenheit der Behörde
 
Macek zitiert dann noch Berichte, in denen es heißt, der prorussische Massenmörder Kadyrow habe „seinen jugendlichen Übermut abgelegt“ und sei „viel verantwortungsvoller geworden“. Auf der Zunge zergehen lassen muß man sich aber seinen folgenden Satz:
 
„Auch wenn Ihr Vertreter von einem ‚Regime’ spricht, ist doch nicht zu übersehen, daß Tschetschenien als nunmehr ruhigste der Republiken im Kaukasus anzusehen ist.“
 
Dem Beamten missfällt also der (abwertende) Ausdruck „Regime“ für das, was Kadyrov und seine Clique eben darstellen; er hält lobend fest, daß in Tschetschenien Ruhe herrscht. Daß es die Ruhe des Friedhofs sein könnte, kommt ihm offenbar gar nicht in den Sinn.
 
In unserer Beschwerde schrieben wir, daß diese befürwortende Haltung des Behördenorgans gegenüber dem Kadyrov-Regime auf seine politische Befangenheit gegenüber tschetschenischen Flüchtlingen schließen läßt, sodaß der angefochtene Bescheid auch aus diesem Grunde rechtswidrig ist.
 
Wir lehnen Macek daher in diesem und jedem künftigen Verfahren tschetschenischer Flüchtlinge wegen Befangenheit ab und erwarten, daß alle anderen NGOs ab jetzt das Gleiche tun. Aslans Verfahren ist beim Asylgerichtshof anhängig.
  
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Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not
 
 
 
 

Fallberichte 
von Mag. Judith Ruderstaller und Michael Genner,
Teil 1
 
Die oft unerträglich lange Dauer vieler Asylverfahren ist schon oft kritisiert worden. Meist gibt man der Berufungsinstanz die Schuld oder gar den Flüchtlingen selber, die von ihren Rechtsvertretern angeblich dazu verleitet werden, mutwillig neue Anträge zu stellen.
 
Die Wirklichkeit sieht anders aus: Schuld ist das Bundesasylamt, und zwar entweder durch absolut schleißige Ermittlungen, sodaß der Asylgerichtshof wieder ganz von vorne anfangen muß; oder aber genau umgekehrt: durch monatelanges Liegenlassen, in der offenkundigen Freude daran, den Flüchtling dunsten zu lassen.
 
Unser Freund S. aus Tschetschenien ist seit mehr als zwei Jahren in Österreich. Er hat mit unserer Hilfe ein unerträglich langes Dublinverfahren hinter sich gebracht: Trotz seiner hochgradigen Traumatisierung (er ist Folteropfer) musste er ein Pingpong-Spiel zwischen Asylamt und (damals noch) UBAS erdulden. Aus der Schubhaft bekamen wir ihn Ende 2007 erst heraus, als ein Psychiater Haftunfähigkeit diagnostizierte.
 
Nach Behebung des ersten Dublin-Bescheids hatte der Referent des Asylamtes Wien, Mag. Macek, einen rechtswidrigen Beharrungsbescheid erlassen, den der UBAS abermals behob. S. wurde zum inhaltlichen Verfahren zugelassen. Nach langem Warten folgte im September (!) 2008 die Einvernahme zu den Fluchtgründen. Wieder bei Mag. Macek...
 
Wir wissen nicht warum, wollen auch nichts unterstellen; aber sieben Tage nach dieser Einvernahme war in Tschetschenien eine Hausdurchsuchung bei der Mutter von S.; sie wurde gefragt, wo er denn sei - mit dem zynischen Hinweis, man wisse es ja ohnedies...
 
Der Einvernahme folgte im Oktober 2008 eine psychiatrische Untersuchung auf Kosten des Steuerzahlers – angeordnet von Macek, obwohl S.’ Probleme ohnedies evident sind und er sich seit seiner Ankunft in Österreich in ständiger Psychotherapie befindet. Irgendwelche neuen Erkenntnisse kamen dabei nicht hervor.
 
Dann vergingen viele Monate ohne irgendeine behördliche Aktivität...
 
S.’ Brüder sind in Tschetschenien inhaftiert, wurden schwer misshandelt, S. war monatelang ohne Nachricht über ihr Schicksal. Schon dadurch, ebenso wie durch das lange Warten, war er völlig zermürbt; hinzu kam, daß sein in Österreich asylberechtigter Cousin, der für ihn auch wie ein Bruder war, bei einem schrecklichen Autounfall ums Leben kam.
 
Es ging S. immer schlechter. Wegen Suizidgefahr und auf dringenden Rat seines Psychotherapeuten brachten wir ihn zur psychiatrischen Behandlung auf die Baumgartner Höhe. Da noch immer kein Ende des Macek-Verfahrens in Sicht war und S.’ Zustand immer schlimmer wurde, entschlossen wir uns im Mai 2009 zu einem Devolutionsantrag.
 
Das bedeutet, dass der Fall ohne erstinstanzlichen Bescheid an den Asylgerichtshof geht. Möglich ist das laut Gesetz, wenn die Erstinstanz länger als sechs Monate zu ihrer Entscheidung braucht; im Fall S. dauerte das Verfahren schon weit mehr als ein Jahr!
 
Wir machen das aber normalerweise nicht, weil es eine zusätzliche Belastung der (ohnedies überlasteten) Beschwerdeinstanz mit sich bringt. Aber in diesem Fall war die Situation völlig untragbar geworden.
 
Beim Asylgerichthof wurde sofort erkannt, dass eine weitere Verzögerung des Verfahrens sich auf die Psyche von S. noch nachteiliger auswirken würde, und so dürfen wir nach telefonischer Auskunft im Spätsommer mit einer Verhandlung rechnen.
 
Rechtliche Schritte gegen Herrn Macek behalten wir uns vor.
Fortsetzung folgt!
 
 
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Im Windschatten der rassistischen Wahlkampfhetze hat Innenministerin Fekter einen Gesetzentwurf schreiben lassen, der neues, unfassbares Leid über tausende Menschen bringen wird.
 
Flüchtlinge sollen gleich nach der Einreise, schon am Beginn des Verfahrens, verhaftet werden, um sie in angeblich sichere Nachbarstaaten Österreichs abzuschieben, von den wir genau wissen, daß sie dort nicht sicher sind.
 
Das war schon einmal so, vor drei Jahren unter dem Prokop-Gesetz. Damals wurden Tag für Tag Familienväter vor den Augen ihrer weinenden, schreienden Kinder in Handschellen abgeführt, die Familien auseinander gerissen.
 
Asyl in Not hatte aber durch zahllose Haftbeschwerden erreicht, daß der Verwaltungsgerichtshof die Verhaftung am Beginn des Verfahrens für rechtswidrig erklärte. Das war unser größter juristischer Erfolg im Kampf gegen das Prokop-Gesetz; Fekter will nun diese Errungenschaft zerstören.
 
Fekter führt mit ihrem Gesetz die Schubhaft am Verfahrensbeginn verpflichtend ein: Asylwerber müssen sogleich verhaftet werden, wenn Österreich sie an ein anderes Land loswerden will.
 
Das bedeutet, wie das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge warnend feststellt, „die geplante Schubhaft für Tausende unbescholtene Asylwerber pro Jahr“.
 
Und zwar nicht nur, wie früher, die Väter (als Geiseln für den Rest der Familie), sondern auch die Frauen und Kinder werden ins Gefängnis gesperrt, wenn Fekters Gesetz in Kraft tritt; schließlich ist sie ja familienfreundlich.
 
Weil so viele Menschen hinter Gitter kommen sollen, plant sie vorsorglich ein neues Schubhaftzentrum in Leoben. Weit weg von der nächsten größeren Stadt, sodaß es für sie auch viel schwerer sein wird, einen Rechtsbeistand zu bekommen.
 
Fekter lügt also, wenn sie behauptet, daß es ihr um die Bekämpfung der Kriminalität geht. Die Hauptleidtragenden werden wieder einmal die „echten Flüchtlinge“ sein:
 
schwer kranke, traumatisierte Menschen, die schon in ihrer Heimat im Gefängnis waren, die mit knapper Not dem Tod entronnen sind, Folteropfer, vergewaltigte Frauen, verstörte Kinder. Sie alle sollen in Österreich sofort hinter Gitter kommen.
 
Folteropfer neuerlich einzusperren, löst immer eine schwere Retraumatisierung aus und ist psychische Folter. Frau Fekter trägt die volle persönliche Verantwortung dafür.
 
Michael Genner,
Obmann von Asyl in Not
 
 
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Weblink: Thomas Schmidinger, „Wann muß Maria Fekter gehen?“, Wiener Zeitung, 16.6. http://www.wienerzeitung.at/DesktopDefault.aspx?TabID=4445&Alias=wzo&cob=419878
 

Viele tausende, großteils junge Menschen haben am 18. Juni vor dem Parlament gegen die rassistische Hetze demonstriert. Ein großartiger Erfolg, der uns Hoffnung gibt.

Es war ein starkes Zeichen gegen das Wiederaufkommen des Faschismus in diesem Land. Trotzdem müssen auch kritische Bemerkungen gestattet sein. Die Lichterkette hat nämlich leider manche Fehler des alten Lichtermeeres wiederholt.

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Asyl in Not hat gegen die FPÖ eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf nationalsozialistische Wiederbetätigung erstattet. Dazu gibt es jetzt ein Video auf Vienna online:

http://www.vienna.at/news/stadtreporter/artikel/anzeige-gegen-fpoe-nach-ns-verbotsgesetz/cn/news-20090618-01411981
 
 
Quelle: www.vienna.at
Der Verein Asyl in Not reagiert unter anderem auf SS-Runen im Comic.

Verdacht auf NS-Wiederbetätigung, Herabwürdigung religiöser Lehren und Verhetzung

Asyl in Not hat gegen die FPÖ eine Strafanzeige eingebracht. Wir haben uns – obwohl es viel Überwindung kostet - die Mühe gemacht, das traurige „Comic“-Heft „Der blaue Planet“ durchzulesen, das diese Partei vor der Wahl herausgebracht hat. Dabei sind uns erschreckende, strafbare Tatbestände aufgestoßen.


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Donnerstag 18. Juni 2009,
ab 19 Uhr: Protestaktion vor dem Parlament,
anschließend: Lichterkette um das Parlament

Es ist nun endlich so weit und in ein paar Tagen findet die geplante Lichterkette ums Parlament statt! Setzen wir gemeinsam ein starkes Zeichen…

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Heute, Donnerstag, 18. Juni 2009,

ab 19 Uhr: Protestaktion vor dem Parlament,
21.30 Uhr: Lichterkette um das Parlament

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