zur Startseite
Home Medien über uns Archiv Menschenschicksale Asyl in Not Spenden Aktivitäten Links Kontakt Impressum

Asyl in Not bei Facebook Spendengütesiegel

Preisträger der Dr. Bruno Kreisky Stiftung für Verdienste um die Menschenrechte (1991)




Beratungszeiten:
Mo. von 9 bis 13 Uhr
Di. von 13 bis 18 Uhr

zur Sitemap

Kunstasyl 2010
Achtung: neues Spendenkonto von Asyl in Not!
Raiffeisen 32000 Kontonummer 5.943.139
Suche starten

Asyl in Not fordert Einleitung eines Strafverfahrens.
 
Im November 2003 ließ der damalige Polizeiminister Ernst Strasser 74 tschetschenische Flüchtlinge in die Tschechische Republik zurückschieben, obwohl sie in Österreich Asylanträge gestellt hatten. Strasser damals zu den Medien: „Wir haben sie eingeladen, umzukehren“.
 
Vor der Abschiebung hielt man die Flüchtlinge, die durch einen Fluß gewatet waren, unter ihnen 30 Kinder, stundenlang am Grenzposten Gmünd in ihren durchnäßten Kleidern gefangen, hinderte sie daran, sich umzukleiden, hinderte eine Mutter, die Windeln ihrer Kinder zu wechseln.
 
Asyl in Not hat damals gegen Strasser und Mitttäter eine Strafanzeige wegen Amtsmißbrauchs, Quälens von Gefangenen, Freiheitsentziehung, Überlieferung wehrloser Menschen an eine ausländische Macht und anderer Delikte erstattet.
 
Unsere Anzeige wurde, wie nicht anders vom bürgerlichen „Rechtsstaat“ zu erwarten, nach kurzer Zeit fallen gelassen. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus…
 
Jetzt endlich, nach sechseinhalb Jahren, hat aber wenigstens der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Niederösterreich festgestellt, daß die Abschiebung rechtswidrig war.
 
Die stundenlange Anhaltung in durchnäßten Kleidern im Winter, so UVS-Richter Marzi, „grenzt zumindest an unmenschliche Behandlung“. Diese ist nach Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention untersagt.
 
Innenminister Strasser, der Chef der niederösterreichischen Fremdenpolizei und zahlreiche Beamte haben, UVS-Richter Paul Marzin zufolge, „vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt“. Sie hatten nämlich als Zeugen vor dem UVS strikt geleugnet, daß die Tschetschenen überhaupt so etwas wie Asyl beantragt hätten.
 
Höchstwahrscheinlich wollten sie ja nur Schwammerln suchen dort im Wald bei Gmünd. Deshalb waren sie den weiten Weg aus Tschetschenien hierher gereist.
 
Die Beamten wollten daher von keinem einzigen dieser Flüchtlinge auch nur das Wort „Asyl“ gehört haben. Aber das ist unwahr, und auch Strasser hat vor dem UVS die Unwahrheit gesagt. „Falsche Zeugenaussage“ wird das bei normal Sterblichen genannt.
 
Nur leider: Amtsmißbrauch und falsche Zeugenaussage sind inzwischen schon verjährt…  Strasser wurde zwar von Asyl in Not in offener Frist wegen Amtsmißbrauchs angezeigt – aber unsere Anzeige wurde nicht weiterverfolgt.
 
Und jetzt ist es halt, so hören wir, zu spät… Ein Symptom unter vielen für die fortschreitende Verwahrlosung des hiesigen Justizsystems.
 
Nicht verjährt ist unseres Erachtens aber die ebenfalls im November 2003 von uns angezeigte rechtswidrige Freiheitsentziehung, da sie auf solche Weise begangen wurde, daß sie den tschetschenischen Flüchtlingen besondere Qualen („unmenschliche Behandlung“) bereitete oder für sie mit besonders schweren Nachteilen (Abschiebung ohne Prüfung der Fluchtgründe) verbunden war (§ 99 Abs 2 StGB).
 
Dieses Delikt ist mit Gefängnis von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen und verjährt erst nach zehn Jahren. Ebenso wenig verjährt ist das Delikt der Überlieferung wehrloser Menschen an eine fremde Macht (nämlich die Tschechische Republik, die damals als unsicherer Drittstaat galt).
 
Wir verlangen daher, daß die Staatsanwaltschaft sich aufrafft und endlich ein Strafverfahren gegen Strasser und Komplizen einleitet.
 
Da laut UVS der Verdacht der falschen Aussage - und somit der Absicht, auch in Zukunft den wahren Sachverhalt zu verdunkeln - im Raum steht, wird auch die Verhängung der Untersuchungshaft zu prüfen sein.
 
Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
 
 
Spendenkonto:
Raiffeisen (BLZ 32000),
Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not
 
 
 

 
Aufstand der Anständigen
 
Viele tausende Menschen demonstrierten auf dem Ballhausplatz für Arigona und ihre Familie und gegen das herrschende Asylunrecht. Asyl in Not hat dieses (leider allzu späte) Aufbegehren unterstützt.
 
Und zwar (aber das nur nebenbei) trotz unseren Vorbehalten gegen manche Prominente, die meist abseits stehen und uns nicht unterstützen, um sich dann an einem Tag wie diesem im Scheinwerferlicht mit unseren Federn zu schmücken.
 
Unser Dank gilt allen denen, die zehn Tage lang hinter den Kulissen im Dauereinsatz waren und die harte Knochenarbeit machten, um in so kurzer Zeit so viele Menschen zu mobilisieren.
 
Unsere Freude über die schöne Demonstration kann uns freilich nicht darüber täuschen, daß die Zivilgesellschaft, daß die anständigen Menschen in diesem Land eine Niederlage erlitten haben: Arigona, Symbolfigur des Kampfes um die Menschenrechte in diesem Land, muß wohl trotzdem gehen.
 
Polizeiministerin Fekter hat mit Hilfe einer pflichtvergessenen, opportunistischen Politrichterschaft, unterstützt von der extremen Rechten und von  monatelangem sexistischem Trommelfeuer in den Internetforen, Arigonas Ausweisung durchgezogen, ohne Rücksicht auf den Schaden für unser Land, den sie damit anrichtete.
 
Aber vielleicht war Fekters Triumph nur ein Pyrrhussieg: der Beginn ihres eigenen Abstiegs und Untergangs. Denn der „Aufstand der Anständigen“, der mit der Demonstration am 1. Juli 2010 ausgebrochen ist, wird weitergehen.
 
Er wird nicht nur Fekter zu Fall bringen, wie schon frühere Polizeiminister gestürzt sind.
 
Sondern er wird, so hoffen wir, sich einfügen in den langandauernden Kampf, den Asyl in Not und andere NGOs Tag für Tag, jahraus, jahrein führen, um Verfolgte zu schützen, Schuldige zu bekämpfen, das gebrochene Recht wiederherzustellen.
 
Dann wird eines Tages, vielleicht bald, Österreich wieder Asylland sein. Dann werden die Menschenrechte wieder gelten in diesem Land.
 
Michael Genner
Obmann von Asyl in Not
 
 
Spendenkonto:
Raiffeisen (BLZ 32000),
Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not
 
 
 
 

Asyl in Not unterstützt den folgenden Aufruf:

1. Juli, 18.30 Uhr, Heldenplatz:

GENUG IST GENUG!

Arigona Zogaj und ihre Familie sollen bleiben!
Für eine menschenwürdige Asylpolitik!

Mehr...

Frustrierte KollegInnen aus anderen NGOs fragen uns manchmal: Hat es denn noch überhaupt irgendeinen Sinn, was wir tun? Und wir antworten stets: Oh ja! Um jedes einzelnen Menschen willen, dem wir helfen können, zahlt es sich aus.

Unsere Erfolgsbilanz läßt sich nach wie vor sehen, noch dazu wenn man bedenkt, wie gering unsere Ressourcen sind. Immerhin konnten wir 2010 unseren Personalstand ein bißchen erweitern.

Mehr...

Hunderte Menschen trotzten Freitag abend dem Wetter. Sie ließen sich weder vom pünktlich zu Beginn unserer Kundgebung mit Blitz und Donner hereinbrechenden Wolkenbruch noch vom anhaltend kalten Wind vertreiben. Das macht uns Mut, denn im weiteren Kampf gegen das herrschende Asylunrecht werden wir Ausdauer, Kraft und Widerstandsgeist brauchen.


Mehr...

Die Kundgebung zum Flüchtlingstag beim Polizeigefängnis Rossauerlände (Freitag, 18. Juni, 18 Uhr) steht im Zeichen der Solidarität mit allen Menschen, die in diesem Land benachteiligt oder verfolgt werden, weil sie Fremde sind.


Mehr...

Der Verfassungsgerichtshof hat die Ausweisung Arigona Zogajs für rechtens erklärt. Er hat einmal mehr gezeigt, daß er weder imstande noch willens ist, die Menschenrechte zu schützen. Er entscheidet politisch, im Sinn der Machthaber und der herrschenden Ideologie.


Mehr...

Die Menschenrechte müssen wieder gelten – für alle!

KUNDGEBUNG

Freitag 18. Juni 2010, 18 Uhr
Polizeigefängnis Rossauerlände
1090 Wien, Berggasse

Mehr...
Asyl in Not Startseite bookmarken:
 
Asyl in Not
Asyl in Not

Asyl in Not, Währingerstraße 59, A-1090 Wien