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Achtung: neues Spendenkonto von Asyl in Not! Raiffeisen 32000 Kontonummer 5.943.139
Vorangegangen war diesem Akt der Politjustiz eine Hexenjagd rassistischer und sexistischer Elemente gegen Arigona am Beginn dieses Jahres; diese Elemente dürfen sich nun vom Verfassungsgerichtshof bestätigt fühlen. Aber der Verfassungsgerichtshof verletzt ja seine Pflicht nicht nur in diesem einen Verfahren. Tag für Tag lehnt er mit dürren Worten die Behandlung von Beschwerden ab, die wir gegen Ausweisungen in unsichere „Dublin-Staaten“ (Griechenland und Polen) einbringen, auch wenn dabei das Menschenrecht auf Privat- und Familienleben - ebenso wie das Menschenrecht, nicht unmenschlich behandelt zu werden - noch so sehr missachtet wird: „Die gerügten Rechtsverletzungen wären im vorliegenden Fall nur die Folge einer – allenfalls grob – unrichtigen Anwendung des einfachen Gesetzes.“ http://www.asyl-in-not.org/php/dem_verfassungsgerichtshof_ist_es_egal,18561,23796.html Grobe Willkür ist also nach Meinung dieses Gerichtshofes nicht verfassungswidrig! Er verhöhnt damit seine eigene frühere Judikatur. Das liegt auch an der Person des VfGH-Präsidenten Holzinger. Dieser Herr ist uns schon früher aufgefallen, als er Präsident des Menschenrechtsbeirates war und seinem – völlig unschuldig wegen eines angeblichen Mordversuchs an einem Polizisten verhafteten, später freigesprochenen – Kommissionsmitglied Bülent Öztoplu schamlos in den Rücken fiel: Holzinger hat sich nun auch in der Causa Zogaj zum Handlanger der Polizei und des Innenministeriums gemacht. Unter seiner Leitung hat der Verfassungsgerichtshof auch den letzten Anschein von Unabhängigkeit verloren. Asyl in Not fordert daher Holzingers Rücktritt. Und natürlich muß mit ihm auch Schotter-Mizzi gehen. Arigona wünschen wir, daß sich Menschen guten Willens finden in genügender Zahl, um sie zu schützen. Kommenden Freitag, am 18. Juni, demonstrieren wir beim Polizeigefängnis Rossauerlände in der Berggasse für einen grundlegenden Kurswechsel in der österreichischen Asylpolitik. Die Menschenrechte müssen wieder gelten in diesem Land! KUNDGEBUNG Freitag 18. Juni, ab 18 Uhr Polizeigefängnis Rossauerlände, Berggasse, 1090 Wien Spendenkonto: Raiffeisen (BLZ 32000), Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not Die Kundgebung auf Facebook: FÜR ein Innenministerium der Menschenrechte: http://www.facebook.com/group.php?gid=127935990570788 Medienberichte: http://fm4.orf.at/stories/1650658/ http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/politik/asyl/2373977/asyl-not-fordert-einhaltung-menschenrechte.story online-Petition "Arigona soll bleiben": http://www.gruene.at/dahamisdaham Diesen Artikel bookmarken: |
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