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Achtung: neues Spendenkonto von Asyl in Not! Raiffeisen 32000 Kontonummer 5.943.139
Asyl in Not fordert Einleitung eines Strafverfahrens. Im November 2003 ließ der damalige Polizeiminister Ernst Strasser 74 tschetschenische Flüchtlinge in die Tschechische Republik zurückschieben, obwohl sie in Österreich Asylanträge gestellt hatten. Strasser damals zu den Medien: „Wir haben sie eingeladen, umzukehren“. Vor der Abschiebung hielt man die Flüchtlinge, die durch einen Fluß gewatet waren, unter ihnen 30 Kinder, stundenlang am Grenzposten Gmünd in ihren durchnäßten Kleidern gefangen, hinderte sie daran, sich umzukleiden, hinderte eine Mutter, die Windeln ihrer Kinder zu wechseln. Asyl in Not hat damals gegen Strasser und Mitttäter eine Strafanzeige wegen Amtsmißbrauchs, Quälens von Gefangenen, Freiheitsentziehung, Überlieferung wehrloser Menschen an eine ausländische Macht und anderer Delikte erstattet. Unsere Anzeige wurde, wie nicht anders vom bürgerlichen „Rechtsstaat“ zu erwarten, nach kurzer Zeit fallen gelassen. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus… Jetzt endlich, nach sechseinhalb Jahren, hat aber wenigstens der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Niederösterreich festgestellt, daß die Abschiebung rechtswidrig war. Die stundenlange Anhaltung in durchnäßten Kleidern im Winter, so UVS-Richter Marzi, „grenzt zumindest an unmenschliche Behandlung“. Diese ist nach Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention untersagt. Innenminister Strasser, der Chef der niederösterreichischen Fremdenpolizei und zahlreiche Beamte haben, UVS-Richter Paul Marzin zufolge, „vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt“. Sie hatten nämlich als Zeugen vor dem UVS strikt geleugnet, daß die Tschetschenen überhaupt so etwas wie Asyl beantragt hätten. Höchstwahrscheinlich wollten sie ja nur Schwammerln suchen dort im Wald bei Gmünd. Deshalb waren sie den weiten Weg aus Tschetschenien hierher gereist. Die Beamten wollten daher von keinem einzigen dieser Flüchtlinge auch nur das Wort „Asyl“ gehört haben. Aber das ist unwahr, und auch Strasser hat vor dem UVS die Unwahrheit gesagt. „Falsche Zeugenaussage“ wird das bei normal Sterblichen genannt. Nur leider: Amtsmißbrauch und falsche Zeugenaussage sind inzwischen schon verjährt… Strasser wurde zwar von Asyl in Not in offener Frist wegen Amtsmißbrauchs angezeigt – aber unsere Anzeige wurde nicht weiterverfolgt. Und jetzt ist es halt, so hören wir, zu spät… Ein Symptom unter vielen für die fortschreitende Verwahrlosung des hiesigen Justizsystems. Nicht verjährt ist unseres Erachtens aber die ebenfalls im November 2003 von uns angezeigte rechtswidrige Freiheitsentziehung, da sie auf solche Weise begangen wurde, daß sie den tschetschenischen Flüchtlingen besondere Qualen („unmenschliche Behandlung“) bereitete oder für sie mit besonders schweren Nachteilen (Abschiebung ohne Prüfung der Fluchtgründe) verbunden war (§ 99 Abs 2 StGB). Dieses Delikt ist mit Gefängnis von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen und verjährt erst nach zehn Jahren. Ebenso wenig verjährt ist das Delikt der Überlieferung wehrloser Menschen an eine fremde Macht (nämlich die Tschechische Republik, die damals als unsicherer Drittstaat galt). Wir verlangen daher, daß die Staatsanwaltschaft sich aufrafft und endlich ein Strafverfahren gegen Strasser und Komplizen einleitet. Da laut UVS der Verdacht der falschen Aussage - und somit der Absicht, auch in Zukunft den wahren Sachverhalt zu verdunkeln - im Raum steht, wird auch die Verhängung der Untersuchungshaft zu prüfen sein. Michael Genner Obmann von Asyl in Not Spendenkonto: Raiffeisen (BLZ 32000), Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not
Aufstand der Anständigen Viele tausende Menschen demonstrierten auf dem Ballhausplatz für Arigona und ihre Familie und gegen das herrschende Asylunrecht. Asyl in Not hat dieses (leider allzu späte) Aufbegehren unterstützt. Und zwar (aber das nur nebenbei) trotz unseren Vorbehalten gegen manche Prominente, die meist abseits stehen und uns nicht unterstützen, um sich dann an einem Tag wie diesem im Scheinwerferlicht mit unseren Federn zu schmücken. Unser Dank gilt allen denen, die zehn Tage lang hinter den Kulissen im Dauereinsatz waren und die harte Knochenarbeit machten, um in so kurzer Zeit so viele Menschen zu mobilisieren. Unsere Freude über die schöne Demonstration kann uns freilich nicht darüber täuschen, daß die Zivilgesellschaft, daß die anständigen Menschen in diesem Land eine Niederlage erlitten haben: Arigona, Symbolfigur des Kampfes um die Menschenrechte in diesem Land, muß wohl trotzdem gehen. Polizeiministerin Fekter hat mit Hilfe einer pflichtvergessenen, opportunistischen Politrichterschaft, unterstützt von der extremen Rechten und von monatelangem sexistischem Trommelfeuer in den Internetforen, Arigonas Ausweisung durchgezogen, ohne Rücksicht auf den Schaden für unser Land, den sie damit anrichtete. Aber vielleicht war Fekters Triumph nur ein Pyrrhussieg: der Beginn ihres eigenen Abstiegs und Untergangs. Denn der „Aufstand der Anständigen“, der mit der Demonstration am 1. Juli 2010 ausgebrochen ist, wird weitergehen. Er wird nicht nur Fekter zu Fall bringen, wie schon frühere Polizeiminister gestürzt sind. Sondern er wird, so hoffen wir, sich einfügen in den langandauernden Kampf, den Asyl in Not und andere NGOs Tag für Tag, jahraus, jahrein führen, um Verfolgte zu schützen, Schuldige zu bekämpfen, das gebrochene Recht wiederherzustellen. Dann wird eines Tages, vielleicht bald, Österreich wieder Asylland sein. Dann werden die Menschenrechte wieder gelten in diesem Land. Michael Genner Obmann von Asyl in Not Spendenkonto: Raiffeisen (BLZ 32000), Kontonummer 5.943.139, Asyl in Not
Asyl in Not unterstützt den folgenden Aufruf:
1. Juli, 18.30 Uhr, Heldenplatz: GENUG IST GENUG! Arigona Zogaj und ihre Familie sollen bleiben! Für eine menschenwürdige Asylpolitik!
Frustrierte KollegInnen aus anderen NGOs fragen uns manchmal: Hat es denn noch überhaupt irgendeinen Sinn, was wir tun? Und wir antworten stets: Oh ja! Um jedes einzelnen Menschen willen, dem wir helfen können, zahlt es sich aus.
Unsere Erfolgsbilanz läßt sich nach wie vor sehen, noch dazu wenn man bedenkt, wie gering unsere Ressourcen sind. Immerhin konnten wir 2010 unseren Personalstand ein bißchen erweitern.
Hunderte Menschen trotzten Freitag abend dem Wetter. Sie ließen sich weder vom pünktlich zu Beginn unserer Kundgebung mit Blitz und Donner hereinbrechenden Wolkenbruch noch vom anhaltend kalten Wind vertreiben. Das macht uns Mut, denn im weiteren Kampf gegen das herrschende Asylunrecht werden wir Ausdauer, Kraft und Widerstandsgeist brauchen.
Die Kundgebung zum Flüchtlingstag beim Polizeigefängnis Rossauerlände (Freitag, 18. Juni, 18 Uhr) steht im Zeichen der Solidarität mit allen Menschen, die in diesem Land benachteiligt oder verfolgt werden, weil sie Fremde sind.
Der Verfassungsgerichtshof hat die Ausweisung Arigona Zogajs für rechtens erklärt. Er hat einmal mehr gezeigt, daß er weder imstande noch willens ist, die Menschenrechte zu schützen. Er entscheidet politisch, im Sinn der Machthaber und der herrschenden Ideologie.
Die Menschenrechte müssen wieder gelten – für alle!
KUNDGEBUNG Freitag 18. Juni 2010, 18 Uhr Polizeigefängnis Rossauerlände 1090 Wien, Berggasse
Es regt sich inzwischen schon fast niemand mehr auf. Ein paar Zeilen in einer Zeitung und im Internet. Dann fängt die Tagesordnung wieder an.
WELTFLÜCHTLINGSTAG
Die Menschenrechte müssen wieder gelten. Für alle ! Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht. Sie wurden vertrieben, sie flüchteten vor dem Krieg, dem Gefängnis, der Folter, dem Tod. Oder auch „nur“ vor dem Hunger, dem Elend - „Wirtschaftsflüchtlinge“ werden sie dann genannt und beschimpft.
ABGESCHOBEN ! Im laufenden Verfahren.
Das Recht wird täglich gebrochen. Fekter will die Eskalation. Wir kämpfen weiter. Für die Menschenrechte - für alle. http://oe1.orf.at/artikel/246318 Internationale Reaktionen: http://madikazemi.blogspot.com/2010/05/austria-deports-african-gay-footballer.html http://www.edgeboston.com/index.php?ch=news&sc=&sc2=news&sc3=&id=105787 Offener Brief von Susanne Scholl: http://www.petitiononline.com/liaboh/petition.html
Die kurdische Journalistin und Künstlerin SAKINA hat endlich Asyl erhalten. In der Türkei politisch verfolgt, ist sie 2006 nach Österreich geflüchtet und hat mit unserer Hilfe einen Asylantrag gestellt.
Vom Asylgerichtshof behoben - Erfolg unserer Rechtsvertretung
„Herr Asylwerber, Ihre Aussage ist weder glaubhaft noch nachvollziehbar! Sie werden nochmals an Ihre Wahrheits- und Mitwirkungspflicht erinnert!“
Die Hoffnung stirbt zuletzt – noch nach unseren Klienten
Rustam A kam zusammen mit seiner Frau, da er in Tschetschenien aus politischen Gründen verfolgt wurde, im Juli 2008 über Polen nach Österreich, wo seine erwachsenen Kinder als anerkannte Flüchtlinge leben. Bei einer Untersuchung stellte sich heraus, dass er unter Leukämie leidet – sofort wurde eine Therapie eingeleitet. Im Jänner 2009 beschloss dennoch der Asylgerichtshof seine Ausweisung nach Polen: weg von den Kindern, während laufender Therapie!
AUS WUT WIRD MUT
Zwischen dem 3. und dem 9. Mai 2010 wird der ASYL IN NOT Spendenaufruf im ORF Radio und Fernsehprogramm ausgestrahlt werden. Der Spot erscheint zwei Tage nach dem elften Jahrestag des tödlichen Vergehens der österreichischen Exekutive an Marcus Omofuma.
Der TV-Spot wurde von Filmregisseur Roland Zumbühl [rolandzumbuehl.com] konzipiert und hergestellt. Michael Genner fungiert als Sprecher.
Viele tausende Menschen haben am Abend des 25. März auf dem Ballhausplatz gegen rechte Hetze und für eine friedliche Zukunft demonstriert. Das stimmt uns hoffnungsvoll, auch wenn wir wissen, daß wir weiterhin einen mühevollen, steinigen Weg zu gehen haben.
DAS IST "DUBLIN"!
Asylamt wollte HIV-kranke Frau nach Polen deportieren. Dort wurden ihr schon einmal die Medikamente weggenommen! Asyl in Not-Beschwerde hatte Erfolg.
Asyl in Not fordert: NS-Verbotsgesetz anwenden!
An Stelle eines Nachrufs bringen wir hier die Rede, die Johanna Dohnal am 5. Juni 1999 auf dem Flüchtlingsfest von Asyl in Not gehalten hat. Ihre klaren Worte haben nichts von ihrer Gültigkeit verloren.
Ganz Österreich muß Röthis werden!
Asyl in Not begrüßt die erfolgreiche Aktion der Bürgerinnen und Bürger von Röthis in Vorarlberg, denen es gelungen ist, eine Nacht-und-Nebel-Aktion der Fremdenpolizei gegen eine gut integrierte Flüchtlingsfamilie aus dem Kosovo zu unterbinden.
Für ein Erstaufnahmezentrum in Wien
Asyl in Not hat im Rahmen der Aktion „JAsyl!“ ein Email an den Wiener Bürgermeister Michael Häupl (michael.haeupl@wien.gv.at) geschickt:
Einsperren und abschieben!
Die dem Publikum nun schon sattsam bekannte Polizeiministerin mit ihrem zynischen Fernsehgrinsen will also schon wieder eine Verschärfung des Asyl-Unrechts. Niemand kann sich mehr erinnern, die wievielte es ist.
Die Burschenschafter feierten ungestraft. Im Beisein des noch immer nicht abgewählten dritten Präsidenten Graf. Und unter dem schwer bewaffneten Schutz der Fekter-Polizei.
Asyl in Not veröffentlicht einen Brief von Ursula Omoregie, Obfrau des Vereins „Schmetterling“, über die Massenabschiebung am 21. Jänner 2010, der auch drei ihrer Vereinsfußballer zum Opfer fielen. Alltag in Österreich...
Der Verein „Schmetterling“ wurde 2006 gegründet, um Flüchtlingen Lebenshilfe zu geben; sportliche und kulturelle Aktivitäten stehen dabei im Vordergrund.
Liebe Leserinnen und Leser,
in den letzten Tagen und Wochen haben mich viele besorgte Menschen gefragt, was sie tun können, um die Abschiebung von Arigona Zogaj und ihren Angehörigen zu verhindern. Sie sind entsetzt über die rassistische und sexistische Hetze gegen Arigona, die in Zeitungen und Internetforen ungestraft verbreitet wird.
Asyl in Not unterstützt die Vorarlberger Initiative gegen die Abschiebung von gut integrierten Flüchtlingen.
Seit 2004 werden im Flüchtlingshaus „Maria Rast“ in Schruns Flüchtlinge aufgenommen und betreut. Ungefähr 100 Asylsuchende, darunter 48 Kinder, leben mittlerweile im Montafon. Nun droht aber einigen von ihnen die Abschiebung.
Alle einsperren und abschieben – das ist Fekters Programm.
Flüchtlinge, dem Krieg, der Folter, dem Tod entkommen, sollen sofort nach ihrer Ankunft hinter Gitter. Ohne Ansehen der Person. |
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